Nachstellung nach § 238 StGB

10. November 2024

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Der von O verschmähte T kontaktiert diese mehrmals telefonisch. Trotz gerichtlich angeordnetem Kontaktverbot besucht er O mehrmals wöchentlich und lauert ihr täglich beim abendlichen Spaziergang auf. O hat Angst vor T und verlässt daher die Wohnung abends nicht mehr.

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Einordnung des Falls

Nachstellung nach § 238 StGB

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die Verhaltensweisen des T sind geeignet, die Lebensgestaltung der O mehr als nur unerheblich zu beeinträchtigen(§ 238 Abs. 1 StGB).

Ja!

Rechtsgut der Vorschrift ist der individuelle Lebensbereich des Betroffenen. Die Handlungen des Täters müssen geeignet sein, bei Menschen in der Situation des Opfers eine schwerwiegende Veränderung seiner Lebensumstände herbeizuführen. Das stetige Verbleiben in der Wohnung am Abend stellt eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung der O dar.
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