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Aussetzung eines widerstandsunfähigen Mädchens bei Kälte - Jurafuchs
Der BGH rügt in dieser Entscheidung das Urteil der Vorinstanz. Die Täter hatten das widerstandsunfähige Opfer bei Temperaturen um den Gefrierpunkt in der Kälte gelegt. Hier kommt laut dem BGH nicht nur eine gefährliche Körperverletzung in Betracht, sondern auch eine Aussetzung. Dies hatte das Ausgangsgericht nicht in Betracht gezogen. In dem Ablegen in der Kälte liegt jedoch das Versetzen in eine hilflose Lage und die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung, mithin eine Aussetzung.