Strafrecht > Examensrelevante Rechtsprechung SR
Abgrenzung von Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit - Jurafuchs
Der BGH beschäftigt sich hier mit der Abgrenzung von Eventualvorsatz und der bewussten Fahrlässigkeit. Maßgeblich sei nach h.M. das voluntative Element, also das billigende in Kauf nehmen des tatbestandlichen Erfolgs im Gegensatz zum Vertrauen darauf, dass dieser ausbleibe. Dies sei unabhängig davon, ob der Erfolg auch erwünscht ist.