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Konkurrenzverhältnis zwischen Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Jurafuchs
In dieser Entscheidung beschäftigt sich der BGH mit dem Konkurrenzverhältnis zwischen Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Der Täter hatte eine versucht, den Beamten zu nötigen und dadurch Widerstand geleistet. Strafbar ist der Täter aber nur wegen letzterem. Jedes Widerstandleisten verfolge nämlich zugleich den Zweck, den Beamten zu einer Duldung oder Unterlassung zu nötigen. Die Nötigung trete deshalb im Wege der Spezialität zurück.