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"Shariah-Police" in gelben Westen: Verstoß gegen das Uniformverbot? - Jurafuchs
Der BGH hat die Freisprüche einer Gruppe von Muslimen aufgehoben, die in Wuppertal mit orangefarbenen Westen mit der Aufschrift "Scharia-Polizei" auf den Straßen patrouillierten. Weder die Polizei noch das Ausgangsgericht sah hierin eine strafbare Handlung. Auch sei das Westentragen kein Verstoß gegen das Uniformierungsverbot. Das eigentliche Probleme liegt wahrscheinlich eher in der problematischen Auswirkung, die entstehen, wenn Individuen regelmäßig das Verhalten anderer auf der Grundlage religiöser Regeln überwachen dürfen. Obwohl die Handlungen der Gruppe möglicherweise nicht illegal waren, könnten sie einen Präzedenzfall schaffen, den der Staat tolerieren oder verhindern muss.