Strafrecht > Examensrelevante Rechtsprechung SR
Neues aus den Konkurrenzen: Einbruchsdiebstahl und Sachbeschädigung - Jurafuchs
In diesem Beschluss verabschiedet sich der BGH nun von der Auffassung, dass die Sachbeschädigung im Wege der Gesetzeskonkurrenz (hier Konsumtion) als üblicherweise mitverwirklichte Straftat, deren Unrechtsgehalt vom Wohnungseinbruchsdiebstahl mit umfasst ist, zurücktritt. Eine Einbruchstat gehe nicht typischerweise mit einer Sachbeschädigung einher. Auch erschöpft sich nicht das Unrecht einer Sachbeschädigung in einer Verurteilung wegen eines Wohnungseinbruchsdiebstahls. Die geschützten Rechtsgüter und Rechtsgutsträger sind häufig nicht identisch. Beide Taten stünden vielmehr in Tateinheit zueinander.
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Grenzen von zulässigem Verteidigungsverhalten - Jurafuchs
Die Grenzen zwischen zulässigem und verbotenen Verteidigungsverhalten sind teils fließend. Der BGH hat in diesem Beschluss entschieden, dass der Verteidiger in dem vorliegenden Fall diese Grenze überschritten hatte. Für Verteidigerunterlagen besteht ein Eine strafbare Strafvereitelung liegt aber vor, wenn der Verteidiger absichtlich oder wissentlich falsche Angaben über Geschäftsunterlagen in seinem Besitz macht, die dem Beschlagnahmeverbot nicht unterliegen und sich dadurch das Strafverfahren gegen den Mandanten zumindest für geraume Zeit verzögert. Verlangt die Ermittlungsbehörde die Herausgabe von Beweismitteln, die nicht originär durch die Verteidigung hervorgebracht wurden, darf der Verteidiger diese nicht dem staatlichen Zugriff entziehen, indem er sie verborgen hält oder falsche Angaben zum Belegenheitsort macht.
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Neues aus den Konkurrenzen: Einbruchsdiebstahl und Sachbeschädigung - Jurafuchs
In diesem Beschluss verabschiedet sich der BGH nun von der Auffassung, dass die Sachbeschädigung im Wege der Gesetzeskonkurrenz (hier Konsumtion) als üblicherweise mitverwirklichte Straftat, deren Unrechtsgehalt vom Wohnungseinbruchsdiebstahl mit umfasst ist, zurücktritt. Eine Einbruchstat gehe nicht typischerweise mit einer Sachbeschädigung einher. Auch erschöpft sich nicht das Unrecht einer Sachbeschädigung in einer Verurteilung wegen eines Wohnungseinbruchsdiebstahls. Die geschützten Rechtsgüter und Rechtsgutsträger sind häufig nicht identisch. Beide Taten stünden vielmehr in Tateinheit zueinander.