Abgrenzung unbeendeter/beendeter Versuch bei besonders gefährlichen Gewalthandlungen: 1 Fall & Rechtsprechung mit Lösung

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Die neuesten Fall zum Thema Abgrenzung unbeendeter/beendeter Versuch bei besonders gefährlichen Gewalthandlungen

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Jurafuchs Illustration: T lässt von dem auf dem Boden liegenden, blutenden und röchelnden D ab.

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Abgrenzung unbeendeter / beendeter Versuch - Jurafuchs

Der BGH hat in diesem Urteil bekräftigt, dass dür die Abgrenzung zwischen dem unbeendeten und den beendeten Versuch der tätereigene, subjektive Rücktrittshorizont maßgeblich sei. Danach liege ein beendeter Versuch auch dann vor, wenn der Täter bei einem Tötungsdelikt den Todeseintritt bereits für möglich hält oder sich keine Vorstellungen über die Folgen seines Tuns macht.