Strafrecht > Examensrelevante Rechtsprechung SR
Abgrenzung unbeendeter / beendeter Versuch - Jurafuchs
Der BGH hat in diesem Urteil bekräftigt, dass dür die Abgrenzung zwischen dem unbeendeten und den beendeten Versuch der tätereigene, subjektive Rücktrittshorizont maßgeblich sei. Danach liege ein beendeter Versuch auch dann vor, wenn der Täter bei einem Tötungsdelikt den Todeseintritt bereits für möglich hält oder sich keine Vorstellungen über die Folgen seines Tuns macht.