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Polizeiflucht-Fälle und illegales Autorennen - Jurafuchs
Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass Fälle von sog. „Polizeiflucht" auch unter den neuen Straftatbestand des „illegalen Autorennens" gem. § 315d StGB fallen können. Das Gericht stellte fest, dass eine Differenzierung nach Motiven absurd wäre. Der Angeklagte war vor einer Polizeistreife geflohen, fuhr dabei über rote Ampeln und überschritt die Geschwindigkeitsbegrenzung um bis zu 110 km/h. Hier sei die Absicht, die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen gegeben. Die risikobezogene Vergleichbarkeit mit sportlichen Wettkämpfen sei offensichtlich, auch wenn das Ziel des Wettbewerbs erfolgreiche Flucht statt bloßem Sieg sei.