Strafrecht
Examensrelevante Rechtsprechung SR
Entscheidungen von 2019
Polizeiflucht-Fälle und illegales Autorennen
Polizeiflucht-Fälle und illegales Autorennen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Eine Streifenwagenbesatzung will T einer Verkehrskontrolle unterziehen. T beschleunigt seinen Pkw, um die Polizei abzuhängen. Er fährt 145 km/h (statt der erlaubten 50 km/h), überfährt eine rote Ampel und schneidet mehrere Kurven. Die Polizeibeamten geben die Verfolgung auf.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass Fälle von sog. „Polizeiflucht" auch unter den neuen Straftatbestand des „illegalen Autorennens" gem. § 315d StGB fallen können. Das Gericht stellte fest, dass eine Differenzierung nach Motiven absurd wäre. Der Angeklagte war vor einer Polizeistreife geflohen, fuhr dabei über rote Ampeln und überschritt die Geschwindigkeitsbegrenzung um bis zu 110 km/h. Hier sei die Absicht, die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen gegeben. Die risikobezogene Vergleichbarkeit mit sportlichen Wettkämpfen sei offensichtlich, auch wenn das Ziel des Wettbewerbs erfolgreiche Flucht statt bloßem Sieg sei.
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist der objektive Tatbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens aus § 315d Abs. 1 StGB erfüllt, wenn der Täter eine der in Abs. 1 Nr. 1-3 genannten Tathandlungen vornimmt?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hat T den objektiven Tatbestand des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB verwirklicht, indem er mit 145 km/h vor der Polizei flüchtete?
Ja!
3. Setzt der subjektive Tatbestand des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB Vorsatz, Rücksichtslosigkeit und die Absicht, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, voraus?
Genau, so ist das!
4. Ist nach dem LG Stade auf die „absolute Höchstgeschwindigkeit" des Fahrzeugs abzustellen?
Ja, in der Tat!
5. Ist nach ganz h.M. auf die „relative Höchstgeschwindigkeit" des Fahrzeugs abzustellen?
Ja!
6. Muss nach einer (starken) Ansicht die angestrebte höchstmögliche Geschwindigkeit das einzige oder zumindest vorrangige Ziel sein („Rasen um des Rasens willen“)?
Genau, so ist das!
7. Genügt es nach h.M. in Rspr. und Lit., dass der Täter vor einem ihn verfolgenden Polizeifahrzeug fliehen will („Raserabsicht“ als Zwischenziel)?
Ja, in der Tat!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
jomolino
26.10.2021, 07:28:34
Könntet ihr Entscheidungen die vom BGH im Anschluss entschieden wurden, entsprechend mit Hinweis ergänzen? Hier BGH StR 225/20?
Lukas_Mengestu
26.10.2021, 09:47:42
Sehr gerne :) Wir haben hier jetzt einen entsprechenden Vertiefungshinweis ergänzt. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Sambadi
19.4.2022, 15:04:02
Kam jetzt im 1. Staatsexamen 2022 in Berlin/Brandenburg dran
Lukas_Mengestu
19.4.2022, 19:49:36
Vielen Dank, Sambadi. Das haben wir direkt getagged. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Sambadi
19.4.2022, 20:02:02
Der Fall sah dahingehend noch ein bisschen anders aus, dass T die Polizei nicht abhängen konnte und abrupt gebremst hat, um so den Fahrstreifen zu blockieren. Wie von T billigend in Kauf genommen ist der (zivile) Polizeiwagen dann dagegen gedonnert. Hat sich zwar keiner bei verletzt, aber es hätte tödlich ausgehen können. Fand das dann ganz interessant mit der Sich realisierenden Gefahr - ob sich die Gefahr des § 315 d Abs. 3 StGB oder die des § 315 b Abs. 1 Nr. 2 realisiert hat. Plus noch lauter andere Delikte. Wenn ihr irgendeine Mail habt, wo ich das hinschicken kann, kann ich euch auch ein Gefächtnisprotokoll zukommen lassen. (Falls ihr damit überhaupt was anfangen könnt)
Lukas_Mengestu
20.4.2022, 08:52:45
Hallo Sambadi, das klingt so, als hättest Du einen sehr guten Zugriff auf die Klausur bekommen :-) Wenn Du magst, kannst Du mir sehr gerne das Gedächtnisprotokoll an mengestu@jurafuchs.de schicken. Herzlichen Dank und beste Grüße, Lukas
hagenhubl
17.9.2024, 09:24:29
Es wäre auch gut, wenn ihr bei den Examenstreffern erwähnen würdet, ob der Treffer sich auf das erste oder das zweite Examen bezieht.