Zueignungsabsicht beim Diebstahl – Überraschender Inhalt: 1 Fall & Rechtsprechung mit Lösung

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Die neuesten Fall zum Thema Zueignungsabsicht beim Diebstahl – Überraschender Inhalt

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Jurafuchs Illustration: T ist sauer, weil in der von ihm geöffneten Schmuckschatulle nur wertloser Modeschmuck ist.

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Zueignungsabsicht bei falscher Vorstellung über Beute - Jurafuchs

Der BGH entscheidet hier über die Zueignungsabsicht im Falle eines Wohnungseinbruchsdiebstahls. Dem Täter war es bei einem Behältnis, das er im Rahmen des Diebstahls in seinen Gewahrsam gebracht hatte, gerade auf den vermeintlich wertvollen Inhalt angekommen. Als er feststellte, dass es sich nicht um den vorgestellten wertvollen Inhalt handelte, schmiss er diesen samt Behältnis weg. Hier fehle laut BGH die Zueignungsabsicht bezüglich der erlangten Beute.