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Wirecard-Skandal: Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht durch Insolvenzverwalter - Jurafuchs
Der BGH hat durch diesen Beschluss die Aufklärung des Wirecard-Skandals erleichtert und gleichzeitig damit eine Grundsatzentscheidung zur Aufklärung von Wirtschaftsskandalen getroffen. Problematisch war, wer bei einer insolventen Gesellschaft Berufsgeheimnisträger – in diesem Fall die Wirtschaftsprüfer von EY – von der Verschwiegenheitspflicht entbinden muss. In Betracht komme der Insolvenzverwalter oder die ehemaligen Organe des Unternehmens – also der in Untersuchungshaft sitzende Markus Braun oder Jan Marsalek, nach dem weltweit gefahndet wird. Grundsätzlich könne ein Berufsgeheimnisträger nur von seinem Auftraggeber von der Verschwiegenheitspflicht entbunden werden. Für die Entbindungsbefugnis komme es aber maßgeblich darauf an, wer zum Zeitpunkt der Zeugenaussage zur Vertretung des Unternehmens berechtigt sei.