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Wirecard-Skandal: Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht durch Insolvenzverwalter

Wirecard-Skandal: Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht durch Insolvenzverwalter

9. Mai 2023

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs Illustration: J und der neue Vorstand geben Wirtschaftsprüfer W das OK zur Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht.

Die Wirecard AG (W-AG) beauftragt Wirtschaftsprüfer W jahrelang mit der Jahresabschlussprüfung. Nachdem bei der W-AG Luftbuchungen in Milliardenhöhe bekannt werden, stellt Vorstand V im Juni 2020 Insolvenzantrag. V legt sein Vorstandsamt nieder. Insolvenzverwalter der W-AG ist Rechtsanwalt J. Im Oktober 2020 wird im Bundestag ein Untersuchungsausschuss in der Sache W-AG eingesetzt. Er beschließt, Beweis durch Vernehmung des W zu erheben. W soll über seine Tätigkeit für die W-AG berichten. Hierfür wird W sowohl von J als auch vom neuen Vorstand von seiner Verschwiegenheitspflicht gegenüber der W-AG entbunden. Eine Entbindung durch den alten Vorstand V fehlt.

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