Strafrecht > Examensrelevante Rechtsprechung SR
Beihilfe zum Betrug durch Absatzhilfe
B mietet in der Absicht ein Auto an, dieses über den Hehler H ins Ausland zu verkaufen. A, ein Freund des B, übermittelt dafür, wie zuvor zugesagt, die zur Herstellung falscher Fahrzeugpapiere erforderlichen Daten von B an H. Dafür bekommt er von B einen Lohn ausgezahlt.