Strafrecht > Examensrelevante Rechtsprechung SR
Mitursächlichkeit der Tatvollendungsverhinderung beim Rücktritt? - Jurafuchs
Der BGH stellt in diesem Beschluss klar, dass das Ingangsetzen einer neuen Kausalkette für den Rücktritt vom beendeten Versuch genügt. Hierbei muss das Verhalten des Täters zumindest mitursächlich für die Verhinderung der Tatvollendung sein.