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Subventionsbetrug bei Corona-Hilfen - "subventionserhebliche Tatsachen" - Jurafuchs
Vorliegend betont der BGH eine breite Auslegung des Begriffs "subventionserhebliche Tatsachen" in Subventionsbetrugsfällen. Entscheidend sein auch klare und präzise Formulierungen in Subventionsanträgen. Der Angeklagte hatte trotz fehlender Voraussetzungen Corona-Soforthilfe beantragt. Hierbei verwendete er falsche Informationen und die persönlichen Daten anderer.