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Subventionsbetrug bei Corona–Hilfen – „subventionserhebliche Tatsachen“

einfach
schwer
9. Mai 2023
4 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
Jurafuchs Illustration: T erhält Geld in dem Wissen, dass sie falsche Angaben über den Betrieb von Gewerben gemacht hat.
T beantragt im Frühsommer 2020 sieben Mal Corona-Hilfen, indem sie fälschlich angibt, mehrere Kleingewerbe zu betreiben. Am Ende des kurzen Antragsformulars steht der Hinweis, dass alle Angaben subventionserheblich sind. Es kommt in drei Fällen zur Auszahlung.

Einordnung

Vorliegend betont der BGH eine breite Auslegung des Begriffs "subventionserhebliche Tatsachen" in Subventionsbetrugsfällen. Entscheidend sein auch klare und präzise Formulierungen in Subventionsanträgen. Der Angeklagte hatte trotz fehlender Voraussetzungen Corona-Soforthilfe beantragt. Hierbei verwendete er falsche Informationen und die persönlichen Daten anderer.

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