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Versuch einer erfolgsqualifizierten Straftat auch ohne schwere Folge strafbar - Jurafuchs
Der BGH hat ein Urteil über den Versuch von erfolgsqualifizierten Straftaten erlassen. Das Gericht klärte, dass ein Versuch einer erfolgsqualifizierten Straftat, wie Brandstiftung mit tödlichen Folgen, auch dann vorliegen kann, wenn die Grundtat im Versuchsstadium bleibt und die beabsichtigte schwere Folge nicht eintritt. Das Urteil hebt die verschiedenen Formen von Versuchen bei erfolgsqualifizierten Straftaten hervor, einschließlich des erfolgsqualifizierten Versuchs und des Versuchs der Erfolgsqualifikation.