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Versuch einer erfolgsqualifizierten Straftat bei Ausbleiben der schweren Folge

Klassisches Klausurproblem
einfach
schwer
9. Mai 2023
43 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
Jurafuchs Illustration: A wirft einen Molotowcocktail durch das offene Fenster in das Zimmer, in dem B gerade schläft. Ein Feuer entzündet sich aber nicht.
A will B töten. B schläft im Schlafzimmer seines Hauses, das er mit seiner Familie bewohnt. A nimmt eine mit Benzin befüllte Flasche, zündet eine darin steckende Lunte an und wirft die Flasche durch das offene Schlafzimmerfenster. A weiß und billigt, dass B schlafend im Bett liegt und dass er die Wirkung des Brandsatzes von nun an nicht mehr beherrschen kann. Ein Feuer entzündet sich nicht.

Einordnung

Der BGH hat ein Urteil über den Versuch von erfolgsqualifizierten Straftaten erlassen. Das Gericht klärte, dass ein Versuch einer erfolgsqualifizierten Straftat, wie Brandstiftung mit tödlichen Folgen, auch dann vorliegen kann, wenn die Grundtat im Versuchsstadium bleibt und die beabsichtigte schwere Folge nicht eintritt. Das Urteil hebt die verschiedenen Formen von Versuchen bei erfolgsqualifizierten Straftaten hervor, einschließlich des erfolgsqualifizierten Versuchs und des Versuchs der Erfolgsqualifikation.

Examen-Relevanz

Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
Examenstreffer Bayern 2023Examenstreffer Berlin/Brandenburg 2023

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