Strafrecht > Examensrelevante Rechtsprechung SR
Ausnutzungsbewusstsein bei Heimtücke
M stellt seine Frau F wegen anzüglicher SMS an einen anderen Mann zur Rede. F antwortet, er solle verschwinden. Dabei äußert sie sinngemäß, alles wäre ok, wenn sie ihn nun umbringe. Als F aufstehen will, hält M sie mit dem Arm zurück, um ihr den Weg zu einem nahegelegenen Messer zu versperren. M greift wütend selbst danach und ersticht sie.