Zivilrecht > Deliktsrecht
Produzentenhaftung: Limonadenflaschen-Fall (Prüfpflicht und Qualitätssicherung)
A hat sich eine Limonade des Herstellers H gekauft. Die Limo befindet sich in einer Mehrweg-Glasflasche. Als A sie öffnen möchte, explodiert sie wegen Mikrorissen im Glas. A wird verletzt. H verteidigt sich damit, dass die Risse auch nach Abfüllen entstanden sein könnten.