Zivilrecht

Deliktsrecht

§ 823 Abs. 1 BGB

Produzentenhaftung: Limonadenflaschen-Fall (Prüfpflicht und Qualitätssicherung)

Produzentenhaftung: Limonadenflaschen-Fall (Prüfpflicht und Qualitätssicherung)

29. August 2025

14 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Klassisches Klausurproblem

A hat sich eine Limonade des Herstellers H gekauft. Die Limo befindet sich in einer Mehrweg-Glasflasche. Als A sie öffnen möchte, explodiert sie wegen Mikrorissen im Glas. A wird verletzt. H verteidigt sich damit, dass die Risse auch nach Abfüllen entstanden sein könnten.

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