Zivilrecht
Deliktsrecht
§ 823 Abs. 1 BGB
Produzentenhaftung: Limonadenflaschen-Fall (Prüfpflicht und Qualitätssicherung)
Produzentenhaftung: Limonadenflaschen-Fall (Prüfpflicht und Qualitätssicherung)
29. August 2025
14 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A hat sich eine Limonade des Herstellers H gekauft. Die Limo befindet sich in einer Mehrweg-Glasflasche. Als A sie öffnen möchte, explodiert sie wegen Mikrorissen im Glas. A wird verletzt. H verteidigt sich damit, dass die Risse auch nach Abfüllen entstanden sein könnten.
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