Zivilrecht
Deliktsrecht
§ 823 Abs. 1 BGB
Produzentenhaftung: Limonadenflaschen-Fall (Prüfpflicht und Qualitätssicherung)
Produzentenhaftung: Limonadenflaschen-Fall (Prüfpflicht und Qualitätssicherung)
21. Mai 2025
13 Kommentare
4,8 ★ (22.877 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A hat sich eine Limonade des Herstellers H gekauft. Die Limo befindet sich in einer Mehrweg-Glasflasche. Als A sie öffnen möchte, explodiert sie wegen Mikrorissen im Glas. A wird verletzt. H verteidigt sich damit, dass die Risse auch nach Abfüllen entstanden sein könnten.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Produzentenhaftung: Limonadenflaschen-Fall (Prüfpflicht und Qualitätssicherung)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A hat eine Rechtsgutsverletzung erlitten (§ 823 Abs. 1 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Verletzungshandlung des H ist in einem Unterlassen zu sehen.
Genau, so ist das!
3. H hat eine Verletzungshandlung begangen, indem er es unterlassen hat, die Flaschen nach ihrer Abfüllung auf Mikrorisse zu untersuchen.
Ja, in der Tat!
4. H hat dieses Verhalten auch zu verschulden.
Ja!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!