Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Anspruch auf Reparaturkosten ohne vorherige Fristsetzung
Mieter M zieht aus. Er gibt Vermieter V die Wohnung im Januar zurück. Die Wohnung hat Schäden an den Wänden und Heizkörpern, die M fahrlässig verursacht hat. V kann sie deshalb erst im August wieder vermieten. V setzt M keine Frist zur Schadensbeseitigung. Im September verlangt V Schadensersatz.