Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Vererblichkeit von Facebook-Account (BGH, 12.07.2018): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Sind Social-Media-Konten vererblich? Mit dieser Frage hatte sich der BGH in dem tragischen Fall einer verunglückten 15-Jährigen zu befassen, deren Eltern anhand ihrer Facebooknachrichten Hinweise auf eventuelle Suizidabsichten suchen wollten. Der BGH positionierte sich klar zugunsten der Erben und entschied, dass auch Social-Media-Konten im Wege der Universalsukzession (§ 1922 BGB) auf die Erben übergehen.
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Isolierte Drittwiderklage gegen Zedenten
Versicherungsvermittler V rät K und D zu einer unzureichenden Versicherung, sodass K und D Schäden entstehen. D tritt seine Ansprüche gegen V an K ab. K klagt gegen V auf Ersatz für die summierten Schäden. V erhebt Widerklage (nur) gegen D auf Feststellung, dass D keine Ansprüche gegen ihn zustehen.
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Störerhaftung des Eigentümers für Brandfolgen am Nachbarhaus
A beauftragt Handwerker B, den er sorgfältig ausgesucht hat, mit Arbeiten an seinem Haus. Infolge der Arbeiten fängt das Haus Feuer. Auch das Grundstück des Nachbarn D wird beschädigt. Weil B insolvent ist, begehrt D Wertersatz von A.
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Pflichtteilsberechtigung nach § 2303 Abs. 1 S. 1 BGB – Pflichtteilsergänzung wegen der erbrachten Zinszahlungen
M und F sind verheiratete Miteigentümer eines Grundstücks, das (hypothekarisch gesichert) finanziert ist. M leistet gesamtschuldnerisch geschuldete Tilgungs- und Zinszahlungen. Zudem überträgt M der F seinen Miteigentumsanteil am Grundstück. Nach M’s Tod begehrt M's (enterbter) Sohn S Ausgleich wegen des Anteils, der Darlehensrückführung und Zinsleistungen.
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Unzulässige Kombination von fiktiver und konkreter Schadensabrechnung
A beschädigt Bs PKW. Ausweislich eines Gutachtens beträgt der Brutto-Wiederbeschaffungswert: €23.000, der Restwert des beschädigten Fahrzeuges: €8.000. B kauft sich ein Ersatzjurafuchs.de/definitionen/jqnv498/fahrzeug-%C2%A7-315b-abs-1-nr-1-stgb" class="underline">fahrzeug für €14.000 inkl. Umsatzsteuer. B verlangt von A die Differenz zwischen Brutto-Wiederbeschaffungswert und Restwert (= €15.000). A hält das für zu viel.
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Abtretung einer Grundschuld durch Grundschuldgläubiger keine Verfügung eines Nichtberechtigten (§ 816 Abs. 1 S. 2 BGB)
D veräußert ein Grundstück an A, welches mit einer Eigentümergrundschuld zugunsten von D belastet ist. Dann tritt D die Grundschuld unentgeltlich an Z ab. Z verlangt von A Zahlung des Grundschuldbetrags. A erklärt gegenüber Z die Aufrechnung mit einer Forderung, die er gegen D hat.
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BGH: Vergleich und Veräußerung streitbefangener Sache – subjektive Rechtskraftwirkung
A und X sind Nachbarn. X erhebt Klage gegen A wegen der Blendwirkung der Photovoltaikanlage des A. Danach übereignet A das Grundstück an die D. Der Rechtsstreit endete durch Vergleich zwischen X und A, in dem A sich zur Entfernung der Anlage verpflichtet. Dem kommt er jedoch nicht nach. X ist deshalb zur Ersatzvornahme (§ 887 ZPO) ermächtigt.
Zivilrechtliche Nebengebiete > Rechtsprechung im Arbeitsrecht
(Un-)Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Ausschlussklausel, die Mindestlohn umfasst
A ist seit Februar 2015 bei B angestellt und erhält vertraglich einen Stundenlohn von €15. Laut Arbeitsvertrag verfallen gegenseitige Ansprüche, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden. B kündigt A. Vier Monate später macht A ausstehende Lohnansprüche geltend.
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Kein Nebeneinander von Minderung und großem Schadensersatz wegen desselben Sachmangels
K kauft von B einen neuen Mercedes (99.900 €) und erhält ein sog. "Montagsauto" (hohe Fehleranfälligkeit wg. Herstellungsmängeln). K bringt es 7x zur Nachbesserung und mindert den Kaufpreis um 20 %. Nach 9x Nachbesserung verlangt K "großen Schadensersatz".