Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Pflichtteilsberechtigung nach § 2303 Abs. 1 S. 1 BGB – Pflichtteilsergänzung wegen der erbrachten Zinszahlungen
M und F sind verheiratete Miteigentümer eines Grundstücks, das (hypothekarisch gesichert) finanziert ist. M leistet gesamtschuldnerisch geschuldete Tilgungs- und Zinszahlungen. Zudem überträgt M der F seinen Miteigentumsanteil am Grundstück. Nach M’s Tod begehrt M's (enterbter) Sohn S Ausgleich wegen des Anteils, der Darlehensrückführung und Zinsleistungen.