Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Schlüsselgewalt bei Vollkaskoversicherung – § 1357 BGB (Verpflichtungsermächtigung)
Die zusammen lebenden Eheleute F und M haben einen BMW 525d als Familienauto. Es ist auf M zugelassen. F hat bei V eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen für €145 pro Monat. M kündigt die Versicherung zum 1.5. Später (1.10.) verschuldet er einen Unfall (Schaden €10.000).