Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Schriftform bei Unterzeichnung gleicher Urkunden
M und V schließen einen Nutzungsvertrag über ein Grundstück, das durch Photovoltaikanlagen bewirtschaftet werden sollte. Sie vereinbaren eine Kündigungsfrist von 10 Jahren. M übergibt V den schriftlichen Vertragsentwurf. V unterschreibt diesen und faxt ihn an M, der ihn seinerseits unterschrieben zurückfaxt. Später kündigt M den Vertrag.