Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Ersatzfähigkeit fiktiver Beilackierungskosten
B verursacht fahrlässig einen Autounfall, bei dem das Auto des K beschädigt wird. K rechnet auf Gutachtenbasis in Höhe der fiktiven Reparaturkosten ab. B will die im Gutachten aufgeführten Beilackierungskosten (Lackierung von nicht betroffenen Teilen zur Farbangleichung) nicht ersetzen.