Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Erstattung fiktiver Reisekosten des auswärtigen Anwalts
B wohnt im Bezirk des LG Dortmund. K verklagt B vor dem LG Dortmund. B beauftragt einen Rechtsanwalt aus Hamburg mit seiner Vertretung. B gewinnt den Prozess und macht gegen K die Fahrtkosten seines Rechtsanwalts geltend.