Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Befangenheit bei instanzüberschreitender Richter-Ehe
B verliert in erster Instanz einen Zivilprozess vor dem AG. Er legt Berufung ein, mit der er unter anderem die Prozessführung der Richterin R rügt. Mitglied in der für die Berufung zuständigen Kammer des LG ist E, der Ehemann von R. Über die Berufung soll durch die Kammer entschieden werden. Das LG erachtet das gegen E gerichtete Ablehnungsgesuch des B für unbegründet und lässt gegen den Beschluss die Rechtsbeschwerde zu.