Mindestlohn auch für Yogis?: 1 Fall & Rechtsprechung mit Lösung

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Mindestlohn auch für Yogis? (BAG, Urt. v. 25.04.2023, Az. 9 AZR 253/22)

Juristin J lebt im Yoga-Zentrum des Vidya-Vereins (V), der sich als spirituelle selbstverwaltende Gemeinschaft versteht und die Yogalehre verbreitet. Die Mitglieder sind vertraglich verpflichtet, nach Weisung 42h/Woche sog. Sevadienste zu leisten. Sie kriegen dafür Kost, Logis und monatlich €390 „Taschengeld“.