Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Vorschuss für Störungsbeseitigung? - Anwendbarkeit des § 281 BGB auf § 1004 BGB („Pappelwurzel-Fall“)
Die Frage, inwieweit Vorschriften aus dem allgemeinen Schuldrecht auf dingliche Ansprüche (zB § 985 BGB, §§ 987 ff. BGB, § 1004 BGB) anwendbar sind, beschäftigt die Rechtswissenschaft bereits seit der Schaffung des BGB. In dieser Entscheidung nimmt der BGH erstmalig Stellung zu der Frage, ob ein Eigentümer bei Verletzung der Beseitigungspflicht nach § 1004 Abs. 1 BGB vom Störer Schadensersatz statt der Beseitigung (§§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB) verlangen kann.
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Mindestlohn auch für Yogis? (BAG, Urt. v. 25.04.2023, Az. 9 AZR 253/22)
Juristin J lebt im Yoga-Zentrum des Vidya-Vereins (V), der sich als spirituelle selbstverwaltende Gemeinschaft versteht und die Yogalehre verbreitet. Die Mitglieder sind vertraglich verpflichtet, nach Weisung 42h/Woche sog. Sevadienste zu leisten. Sie kriegen dafür Kost, Logis und monatlich €390 „Taschengeld“.