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Mindestlohn auch für Yogis? (BAG, Urt. v. 25.04.2023, Az. 9 AZR 253/22)
Mindestlohn auch für Yogis? (BAG, Urt. v. 25.04.2023, Az. 9 AZR 253/22)
19. Juli 2025
10 Kommentare
4,6 ★ (24.577 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Juristin J lebt im Yoga-Zentrum des Vidya-Vereins (V), der sich als spirituelle selbstverwaltende Gemeinschaft versteht und die Yogalehre verbreitet. Die Mitglieder sind vertraglich verpflichtet, nach Weisung 42h/Woche sog. Sevadienste zu leisten. Sie bekommen dafür Kost, Logis und monatlich €390 „Taschengeld“.
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