Zivilrecht > Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Werkstattrisiko bei Kfz-Reparaturen (BGH, Urt. v. 16.01.2024 - VI ZR 38/22 u.a.)
Infolge eines Unfalls mit einem bei H haftpflichtversicherten PKW lässt G seinen PKW in Ws Werkstatt reparieren. Hs Haftung ist dem Grunde nach unstreitig. Ws Rechnung enthält eine überteuerte Lackierung sowie eine tatsächlich nicht durchgeführte Covid-Desinfektion, was G nicht erkennen konnte. H zahlt daher nicht.