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Definitionen
Prüfungsschemata
Zivilrecht > Sachenrecht
Eigentumserwerb nach § 1357 Abs. 1 S. 2 BGB
A und B sind verheiratet. Da die beiderseits häufig genutzte Mikrowelle kaputt geht, kauft B bei V eine neue Mikrowelle. Auch A soll hieran Eigentum erwerben.