Zivilrecht
Sachenrecht
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Eigentumserwerb nach § 1357 Abs. 1 S. 2 BGB
Eigentumserwerb nach § 1357 Abs. 1 S. 2 BGB
4. Juli 2025
19 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A und B sind verheiratet. Da die beiderseits häufig genutzte Mikrowelle kaputtgeht, kauft B bei V eine neue Mikrowelle. Auch A soll hieran Eigentum erwerben.
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Einordnung des Falls
Eigentumserwerb nach § 1357 Abs. 1 S. 2 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wenn die Voraussetzungen des § 1357 Abs. 1 S. 2 BGB vorliegen, hat der Erwerb des B beide Ehegatten berechtigt und verpflichtet.
Ja, in der Tat!
2. Der Kauf der Mikrowelle ist "ein Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs" von A und B (§ 1357 Abs. 1 S. 1 BGB).
Ja!
3. V kann den Kaufpreis der Mikrowelle sowohl von B, als auch von A einfordern.
Genau, so ist das!
Nein, das trifft nicht zu!
5. A hat Miteigentum an der Mikrowelle erworben.
Ja!
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