Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Negative Abschlussfreiheit I, § 22 PBefG
Jurastudent J hatte einen langen Tag in der Bib. Er möchte sich ausnahmsweise eine Taxifahrt nach Hause gönnen. Taxifahrer T weigert sich, ihn mitzunehmen. Er habe Juristen noch nie besonders leiden können.