Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Rechtsfolgen im Innenverhältnis der Gesamtschuldner – Ausgleichsanspruch aus § 426 Abs. 1 BGB 1 – Ehepartner
Nach ihrer Heirat haben die Auszubildende A und Bankerin B beschlossen, sich gemeinsam eine größere Wohnung zu mieten. Die Miete an Vermieter V wird allein von B gezahlt. Schon nach einem halben Jahr geht die Ehe in die Brüche. B verlangt nun die Hälfte der gezahlten Mietkosten zurück.