Zivilrecht > Schuldrecht Allgemeiner Teil
Einführungsfall zum Schadensersatz
B will seine Wohnung neu tapezieren. Daraufhin schließt er mit Malermeisterin U einen Werkvertrag. Nach Abschluss der Arbeiten stellt sich heraus, dass U das italienisches Ledersofa (Wert: €6.000) fahrlässig mit Kleister befleckt und so völlig ruiniert hat.