Zivilrechtliche Nebengebiete > Rechtsprechung im Arbeitsrecht
Befangenheit eines BAG Richters wegen Mitwirkung an Entwicklung neuer Rechtsprechung
Arbeitnehmer A hat mit Chef C einen arbeitsrechtlichen Rechtsstreit. In der Berufungsinstanz unterliegt C und die Revision wird nicht zugelassen. Im Verlauf des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens lehnt C eigenständig, ohne seinen Prozessvertreter, den BAG-Richter R als befangen ab.