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Betriebliche Übung bei der Gehaltserhöhung von AT-Angestellten
A ist Angestellter, für den kein Tarifvertrag gilt. Der Betrieb hat aber auch für nicht tariflich gebundene Arbeitnehmer einen „Haustarif“, der zusätzliche Entgeltstufen vorsieht. Als erneut eine Tariferhöhung ansteht, soll diese nicht mehr für den außertariflichen Teil gelten.