Zivilrechtliche Nebengebiete
Rechtsprechung im Arbeitsrecht
Entscheidungen von 2019
Befangenheit eines BAG Richters wegen Mitwirkung an Entwicklung neuer Rechtsprechung
Befangenheit eines BAG Richters wegen Mitwirkung an Entwicklung neuer Rechtsprechung
6. Februar 2025
4,6 ★ (4.025 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Arbeitnehmer A hat mit Chef C einen arbeitsrechtlichen Rechtsstreit. In der Berufungsinstanz unterliegt C und die Revision wird nicht zugelassen. Im Verlauf des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens lehnt C eigenständig, ohne seinen Prozessvertreter, den BAG-Richter R als befangen ab.
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Einordnung des Falls
Befangenheit eines BAG Richters wegen Mitwirkung an Entwicklung neuer Rechtsprechung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. C war für den Befangenheitsantrag nicht postulationsfähig.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. C müsste einen Grund angeben, der geeignet ist, Zweifel an der Unparteilichkeit zu rechtfertigen (§ 42 Abs. 2 ZPO).
Ja, in der Tat!
3. C macht geltend, dass R an Verfahren mitgewirkt hat, die C betreffen. Er sei „Urheber“ der Senatsrechtsprechung. Dies genügt.
Nein!
4. Die Vorinstanzen halten sich in ihren Urteilen an die Linie des Senats, in dem R mitwirkt. Dies ist ein Fall des in Deutschland unzulässigen „case law“.
Nein, das ist nicht der Fall!
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