Zivilrechtliche Nebengebiete > Rechtsprechung im Arbeitsrecht
Sachgrundlose Befristung: Neugründung eines konzernzugehörigen Unternehmens
C betreibt einen Konzern mit mehreren Unternehmen in Deutschland. Er gründet die „C-GmbH Bayern“ mit neuem örtlichen Wirkbereich. Als Angestellten stellt er A ein. Sein Vertrag wird ohne Nennung eines Grundes auf 4 Jahre befristet. A erhebt wegen dieser Befristungsdauer Klage.