Zivilrechtliche Nebengebiete > Rechtsprechung im Arbeitsrecht
Sachgrundlose Befristung und Vorbeschäftigung
C schließt mit A einen auf 1 Jahr befristeten Arbeitsvertrag. Aufgrund der Erkrankung eines Angestellten arbeitet A bereits vor dem geplanten Termin. Später schließen C und A einen früher datierten auf 1 Jahr befristeten Vertrag. Diesen verlängern sie nunmehr nochmals um ein halbes Jahr.