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Umdeutung einer außerordentlichen in eine ordentliche Kündigung bei Straftat
Behördenmitarbeiter A schreibt in seiner Freizeit auf Facebook abfällig über „Moslems“. Staatsanwältin S ermittelt gegen A wegen Volksverhetzung, was A seinem Chef C verschweigt. S informiert C, der A daraufhin außerordentlich kündigt. Der angehörte Personalrat hatte keine Einwände erhoben. A erhebt Kündigungsschutzklage.