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Gütergemeinschaft - Grenzen der Alleinverwaltung
Die Eheleute M und F schließen einen wirksamen Ehevertrag, wonach sie in Gütergemeinschaft leben wollen. F bekommt das Verwaltungsrecht. F veräußert ohne Wissen des M an D ein Haus, welches F vor der Ehe geerbt hatte. Ds Eigentum wird im Grundbuch eingetragen.