Zivilrechtliche Nebengebiete
Familienrecht
Eheliches Güterrecht und Verfügungsbeschränkungen
Gütergemeinschaft - Grenzen der Alleinverwaltung
Gütergemeinschaft - Grenzen der Alleinverwaltung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Eheleute M und F schließen einen wirksamen Ehevertrag, wonach sie in Gütergemeinschaft leben wollen. F bekommt das Verwaltungsrecht. F veräußert ohne Wissen des M an D ein Haus, welches F vor der Ehe geerbt hatte. Ds Eigentum wird im Grundbuch eingetragen.
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Gütergemeinschaft - Grenzen der Alleinverwaltung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die vereinbarte Gütergemeinschaft lässt die Eigentumsverhältnisse, die vor dem Ehevertrag bestanden haben, unberührt (§ 1416 Abs. 1 S. 1 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Eigentum, das ein Ehepartner erbt, gehört nie zum Gemeinschaftsvermögen (§ 1418 Abs. Abs. 2 Nr. 2 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
3. Da F das Verwaltungsrecht über das Gesamtgut innehat, darf sie jedes Rechtsgeschäft ohne Ms Mitwirkung vornehmen und somit auch wirksam über das Grundstück verfügen (§§ 1423 ff. BGB).
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Anicee
30.8.2024, 16:56:35
schade, dass bei dieser Aufgabe die Verlinkung der Normen fehlt
Wendelin Neubert
30.8.2024, 18:56:08
Hallo @[Anicee](199116), inwiefern fehlt bei dieser Aufgabe die Verlinkung der Normen? Ich habe die Aufgabe gerade eben nochmal durchgearbeitet und die Verlinkung der Normen aus dem BGB zu Dejure hat einwandfrei funktioniert. Magst Du – falls das Problem bei Dir noch andauern sollte – bitte einmal dem Support eine Nachricht schicken, idealerweise verbunden mit einem Screencast und einer Angabe, über welches System Du Jurafuchs nutzt? Da wäre super! Beste Grüße - Wendelin für das Jurafuchs-Team