Zivilrechtliche Nebengebiete > Gesellschaftsrecht
Deliktische Haftung der GmbH
Geschäftsführer G begeht bei einem Geschäft für die Brada GmbH grob fahrlässig eine Urheberrechtsverletzung gegenüber P. P möchte die Brada GmbH auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.
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Vertretungsmacht I
G wird als einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Columbus-GmbH bestellt. Die Bestellung wird jedoch versehentlich nicht in das Handelsregister eingetragen. Auch eine spätere Abberufung wird nicht eingetragen. G schließt dennoch ein Geschäft im Namen der Columbus GmbH mit K ab.