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Vertretungsmacht II
A und B sind einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer der Mana-GmbH. Geschäfte über €10.000 dürfen sie laut Gesellschaftsvertrag nur mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung eingehen. Zudem wird in der Gesellschaftsversammlung beschlossen, dass sie künftig Entscheidungen nur noch mit Zustimmung des Prokuristen P treffen dürfen.