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Gesellschaftsrecht
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Veräußerung von GmbH-Anteilen
Veräußerung von GmbH-Anteilen
1. Juni 2025
18 Kommentare
4,8 ★ (14.122 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V möchte K ihre Anteile an der Lumière-GmbH übertragen. Um Steuern zu sparen, geben sie bei Abschluss des Kaufvertrages vor dem Notar einen geringeren Kaufpreis an. Die Übertragung wird vor dem Notar erklärt und beurkundet.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Veräußerung von GmbH-Anteilen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. GmbH-Anteile werden durch Abtretung übertragen (§§398, 413 BGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Sowohl das Verpflichtungs- als auch das Verfügungsgeschäft bedürfen der notariellen Form.
Ja, in der Tat!
3. Da V und K vor dem Notar einen falschen Kaufpreis angegeben haben, ist das Verpflichtungsgeschäft zunächst schwebend unwirksam.
Ja!
4. Das formunwirksame Verpflichtungsgeschäft (Rechtskauf) wurde jedoch durch das Verfügungsgeschäft (Abtretung der Anteile) geheilt.
Genau, so ist das!
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