Zivilrecht
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Die echte GoA – Voraussetzungen
Subjektiv fremdes Geschäft – Kauf für einen anderen
Subjektiv fremdes Geschäft – Kauf für einen anderen
19. Mai 2025
29 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G weiß, dass die S mit großer Leidenschaft Pandafiguren sammelt und jederzeit bereit ist, ihre Sammlung durch Ankäufe zu erweitern. Auf dem Antikmarkt erwirbt G im eigenen Namen von V eine Pandafigur „für S“. S hatte G weder beauftragt noch bevollmächtigt. V sieht G als Käufer an.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Subjektiv fremdes Geschäft – Kauf für einen anderen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem G von V eine Pandafigur gekauft hat, hat G „ein Geschäft besorgt“ (§ 677 BGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hat G, indem er bei V die Pandafigur gekauft hat, ein objektiv fremdes Geschäft besorgt?
Nein, das trifft nicht zu!
3. Indem G bei V die Pandafigur gekauft hat, hat G ein subjektiv fremdes bzw. neutrales Geschäft besorgt. Muss der Fremdgeschäftsführungswille daher positiv festgestellt werden?
Ja!
4. Hier liegt kein objektiv, sondern ein subjektiv fremdes Geschäft vor. Wird Gs Fremdgeschäftsführungswille dennoch vermutet?
Nein, das ist nicht der Fall!
5. G hat das Geschäft für S besorgt, „ohne von ihr beauftragt oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein“ (§ 677 BGB).
Ja, in der Tat!
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