Zivilrecht
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Die echte GoA
Objektiv fremdes Geschäft – Tatsächliches Handeln für einen anderen
Objektiv fremdes Geschäft – Tatsächliches Handeln für einen anderen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G rettet den in der Elbe badenden E vor dem Ertrinken. Dabei verliert G ihre silberne Tiffany-Kette. Sie verlangt von E Schadensersatz.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Objektiv fremdes Geschäft – Tatsächliches Handeln für einen anderen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. G hat hier keine rechtsgeschäftliche Handlung für E vorgenommen. Scheitert danach bereits das Vorliegen einer „Geschäftsbesorgung“ i.S.v. (§ 677 BGB)?
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Geschäftsführer besorgt das Geschäft „für einen anderen“ (§ 677 BGB), wenn er das Geschäft jedenfalls nicht nur als eigenes, sondern auch als fremdes Geschäft führt.
Genau, so ist das!
3. Indem G den E gerettet hat, hat G ein objektiv fremdes Geschäft besorgt. Der Fremdgeschäftsführungswille wird vermutet.
Ja, in der Tat!
4. G hat das Geschäft für E besorgt, „ohne von ihm beauftragt oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein“ (§ 677 BGB).
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Isabell
8.7.2020, 19:10:46
Wirkt sich die ggf. drohende Strafbarkeit wegen unterlassener Hilfeleistung hier gar nicht aus?
Eigentum verpflichtet 🏔️
30.7.2020, 20:27:51
Hallo Isabell, Danke für deine Frage. § 323c StGB wirkt sich nach e.A. dahingehend aus, dass ein auch-
fremdes Geschäftvorliegen soll. Die h.M. (BGHZ 33, 254 {sehr lesenswert}; Jauernig-Mansel 17. Aufl, 2018, § 677 Rn. 3) nimmt jedoch ein objektiv
fremdes Geschäftan. Bzgl. der Frage "ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung" begründen allgemeine öffentliche Pflichten wie die zur Hilfeleistung aus § 323c StGB kein gesetzliches Rechtsverhältnis, das die GoA ausschließen würde.
LexSuperior
18.6.2023, 12:43:24
Im Ergebnis würde sich aber nichts ändern selbst wenn man der a.A. Folgen sollte und ein
auch fremdes Geschäftannimmt. Bei diesem wird der FGW nach der Rspr. Ja auch widerlegbar vermutet (?)
Tigerwitsch
16.3.2021, 22:55:42
Das heißt, sie kann hier Ersatz verlangen? (glaube, nach der Rechtspechung ist nicht nur Aufwendungsersatz, sondern auch SE möglich)
Speetzchen
17.3.2021, 12:58:22
ja, nach dem weiten Aufwendungsbegriff fallen auch die typischen Schäden die bei
Geschäftsbesorgungverursacht werden darunter. (Rechtsgedanke des § 110 I HGB) Lg
Philipp Paasch
5.6.2022, 00:29:04
Die sich in dem Sachverhalt aufdrängende Fallfrage, ob G von E ihre Kette ersetzt verlangen kann, wird in den Lösungen überhaupt nicht thematisiert.
Nora Mommsen
13.6.2022, 15:04:51
Hallo Philipp Paasch, es ist der Ansatz von Jurafuchs Inhalte Stück für Stück zu erarbeiten. Daher behandeln Aufgaben mitunter nur einen Teilaspekt eines Falls. Die weitergehenden Fragen findest du in den folgenden Kapiteln beantwortet. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team.
Lorbeerbekränzte🦩
7.12.2022, 12:58:48
Dann wäre es vllt schöner, die Kette noch gar nicht zu erwähnen und denn Fall später abzuwandeln :)
MayonnaiseOperator
29.2.2024, 14:47:53
@[Lorbeerbekränzte🦩](136056) Nun, dann würde es aber völlig unschlüssig für den Bearbeiter sein, wieso im Falle einer simplen Rettung plötzlich die GoA geprüft wird. Der Verlust der Kette legt ja eben erst nahe, dass hier zumindest eine GoA in Frage kommt.
Julian Kamp
16.2.2024, 16:46:22
Wäre ein Nichteingreifen hier nicht eine unterlassene Hilfelistung? Dann wäre die Person doch gesetzlich zum Eingreifen verpflichtet und die Voraussetzung der GoA „ohne Berechtigung“ nicht erfüllt.
Flohm
26.3.2024, 10:19:36
Die Pflicht zur Hilfeleistung nach § 323c StGB begründet keine „Berechtigung“ i.S.d. § 677 BGB. Die Pflicht begründet keine Sonderbeziehung, sondern betrifft die Allgemeinheit. Guck dir mal den anderen Thread an, da wurde es schon thematisiert.
Sparvey Hecter (StGBae)
21.7.2024, 15:21:48
Gute Frage, aber die Antwort erscheint mir ebenso plausibel.